Unter Personenstandsregistern ver­steht man die von den Standesäm­tern angefertigten Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Ihre ein­heitliche Einfüh­rung im Deut­schen Reich erfolgte mit dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstan­des und der Eheschlie­ßung vom 6. Feb. 1875, das am 1. Jan. 1876 in Kraft trat. Dieses Gesetz wurde später mehrfach, aber nur gering­fügig ge­ändert. Das Recht auf Auskunftserlangung und Einsichtnahme haben für diese Register aber (nach §61 PStG und §86 AVV) nur bestimmte Personen:

  • Diejenigen Personen, auf die sich die Ein­tragungen beziehen,
  • Ehegatten und Verwandte in gerader Linie (Vorfahren oder Nachkommen) von a,
  • Vollmachtsinhaber von a und b,
  • Personen mit rechtlichem Interesse
Familienforschung gilt in diesem Sinn nicht als "rechtliches Inter­esse", auch dann nicht, wenn es sich dabei um eine wissenschaftliche Untersuchung handelt. Dagegen ist die Verfolgung eines Erbanspruches i.a. ausreichend. Zu beachten sind ferner landeseigene Datenschutzgesetze, z. B. das GFD-NRW von 1988. Diese Einschränkung stellt - abge­sehen von der zunehmenden Mobili­tät und den weitreichenden Bevölkerungsverschie­bungen der letzten 100 Jahre - für die genealo­gischen Forschun­gen nach 1875 ein schweres Hindernis dar. Dies macht sich beson­ders für junge Familienforscher und bei Stammtafelrecherchen im 20. Jahr­hundert be­merkbar und ist immer wieder Anlass zu Diskussionen über die mögliche Einführung einer "100-Jahre-Sperrfrist".

 

Die Bestellung einer Personen¬stands¬urkunde erfolgt formlos beim zu¬ständigen Standes-amt, z.B.: 

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestelle ich die Ko­­­pie der Ster­beurkunde meines Großvaters Peter Müller, verstorben in Hannover am 14.11.1950. 

Man erhält dann nach 1-2 Monaten die gewünschte Urkunde per Nachnahme oder mit einer Rechnung zugeschickt. Die Gebühren pro Ur­kunde liegen bei 7–8€, zusätzlich sind Porto und Nachnahmekosten zu bezahlen.

Ist der Tag von Geburt, Heirat oder Tod nicht genau bekannt, so kann man eine Bestellung etwa in folgen­der Form abfassen: 

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Hei­rat­s­ur­kun­de meiner Großeltern Johann Mü­ller und Anna Schmitz, die kurz vor 1890 in Hannover heirateten. 

Die Antwort auf einen derartigen Brief kann sehr unterschiedlich aus­fallen, da vielleicht das Ehepaar gar nicht in Hannover heiratete. Häufig weisen Standesämter solche Anfragen auch zurück, weil kein ge­naues Datum der Eheschließung angegeben wurde und die Standesbe­amten zu einer Sucharbeit nicht verpflichtet sind, aus Zeit­gründen die­ses auch selten durch­führen können.


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